Allgemeine Geschäftsbedingungen für Statistiken durch Recruiting Daten

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte mit Sascha Weißenrieder durch den Verkauf von Recruiting Daten Studien. Für alle anderen Rechtsgeschäfte mit Sascha Weißenrieder sind gesonderte allgemeine Geschäftsbedingungen verfügbar.

Allgemeine Vertragsbedingungen Sascha Weißenrieder / Recruiting Daten

(Produkte Standard Recruiting Daten sowie Individuelle Recruiting Daten)

1 Allgemein.

(1) Die vorliegenden Vertragsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Sascha Weißenrieder / Recruiting Daten (nachfolgend „Recruiting Daten“ genannt) und seinen Kunden in Bezug auf die Bereitstellung von Marktforschungsdaten sowie der verschiedenen anhängigen Leistungspakete. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde, nachstehend „Auftraggeber“, diese Bedienungen von Recruiting Daten an.

(2) Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Recruiting Daten hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2 Geltungsbereich.

(1) Nachstehende Vertragsbedingungen gelten nicht gegenüber Privatpersonen.

(2) Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Auftraggeber.

(3) Die im Rahmen von Reports bereitgestellten Recruiting Daten sind ausschließlich für die Verwendung beim Auftraggeber bestimmt. Eine anderweitige Verwendung, Weitergabe oder Veröffentlichung der Recruiting Daten Reports ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung ausgeschlossen und verboten.

(4) Es gelten darüber hinaus die ergänzenden Bedingungen für mögliche Veranstaltungen, für Printpublikationen, für den E-Mail Service sowie die Veröffentlichung von Werbung und Texten auf den Webseiten von Recruiting Daten.

3 Leistungen von Sascha Weißenrieder / Recruiting Daten.

(1) Die im Rahmen der Marktforschung ermittelten Ergebnisse und Aussagen des Partnerunternehmens Trendence Institut sind wertneutral zu betrachten.

(2) Aufgrund der Menge von Daten, die im Rahmen statistischer Untersuchungen erhoben, aufgearbeitet und analysiert werden, können trotz Sorgfalt Fehler nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Trendence Institut garantiert nicht, dass die Ergebnisse frei von jeglichen Fehlern sind. Die Ergebnisse sind jedoch für die üblicherweise zur Verwendung vorgesehenen Zwecke geeignet.

4 Leistungen des Kunden.

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, wenn notwendig, Sascha Weißenrieder / Recruiting Daten rechtzeitig alle benötigten Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen, um die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen gewährleisten zu können. Der Auftraggeber garantiert zudem die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.

5 Vertragsabschluss und Widerspruchsfrist.

(1) Es gelten die gesetzlichen Widerspruchsfirsten. 

6 Zahlungsbedingungen.

(1) Leistungen werden nach Lieferung in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.

(2) Die Zahlung ist so zu leisten, dass der Rechnungsbetrag vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung, frei von Kosten und Skonti bei Sascha Weißenrieder / Recruiting Daten eingeht.

7 Haftung.

(1) Sascha Weißenrieder / Recruiting Daten haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von Recruiting im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden unbeschränkt. Sascha Weißenrieder / Recruiting Daten haftet bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Ansonsten haftet Recruiting Daten bei der fahrlässigen oder leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

(2) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) Eine weitergehende Haftung sowie jegliche Haftung von Recruiting Daten für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte sind ausgeschlossen.

(4) Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

(5) Der Auftraggeber haftet voll im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.

8 Verschwiegenheitsverpflichtung.

Sascha Weißenrieder / Recruiting Daten und der Auftraggeber und deren jeweiligen Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, über sämtliche Inhalte der Zusammenarbeit Dritten gegenüber Stillschweigen – auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus – zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder soweit sie der Wahrnehmung eigener Ansprüche entgegensteht.

9 Schlussbestimmungen.

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Vertragsbedingungen bedürften zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Klausel.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame oder durchführbare Bestimmung gelten, die den wirtschaftlichen Zielen der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung so weit wie möglich nahekommt.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der IPR.

(4) Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann oder um eine juristische Person handelt, gilt als Gerichtsstand Stuttgart, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

 

Stand: Januar 2021

 

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